1 x SMS vom Inkasso – die Wahrheit hier!

Inkasso sozial mit der Euro-Invest-Inkasso GmbH
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SMS zulässig und seriös?
SMS als bewährtes Kommunikationsmittel auch im Inkasso

SMS als Kommunikationsmittel für Inkassounternehmen gegenüber Schuldnern. Darf ein Inkassounternehmen diesen Kommunikationskanal überhaupt rechtlich und tatsächlich gegenüber Schuldnern benutzen? Ist sowas im Inkasso generell seriös, wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Welche Irrglauben und Vorurteile gibt es zu dieser Thematik – „SMS im Inkasso„? Was steht in einer solchen Inkasso SMS eigentlich drin und wozu wird diese praktisch eigentlich vom Inkassounternehmen an Schuldner versendet?

In diesem Beitrag räumen wir mit dem weit verbreiteten Irrglauben auf, die Kontaktaufnahme seitens eines Inkassodienstleister via SMS wäre unzulässig oder ein generelles Indiz für Unseriosität oder Gesetzesverstöße. Solche Gerüchte beruhen meist auf medial publizierten Fehlinformationen durch Verbraucherstelle und Schuldnervertreter, weil diese sich entweder selbst nicht richtig auskennen, zum Zweck der Eigenwerbung gerne das abbilden, was Schuldner gerne hören wollen oder die Sprache „unglücklich“ und dadurch missverständlich in Ihren Beiträgen verwenden.

Hier erfahren Sie die rechtliche ganze Wahrheit und nicht nur polemische und werbefördernde Halbwahrheiten.

SMS als Kontaktmittel

SMS oder „short message service“ klingt in Zeiten von WhattsApp, Telegram, Signal und all den anderen Internet Messengerdiensten fast schon wie aus einer anderen Zeit, einem anderen Jahrhundert und vielleicht … ist es das auch teilweise.

Die kleine Textnachricht mit maximal 160 Zeichen war vor den zahlreichen online nutzbaren Messengerdiensten eines der angesagtesten Kommunikationsmittel überhaupt in der Gesellschaft als noch nicht der überwiegende Teil der Bevölkerung Zugriff auf ein internetfähiges Smartphone hatte. Man konnte mit ihr alphanumerische Zeichen über das Mobilfunknetz versenden, also Zahlen, Buchstaben und Satzzeichen, nicht aber Emojies. SMS gelten als Vorteiter heutiger Messengerdienste.

Unabhängig von heutiger kaum mehr vorhandener flächendeckender Beliebtheit der SMS – da diese einfach in den Mobilfunkverträgen der Anbieter meist zusätzliches Geld kosten – ist diese ein immer noch bestehendes und von vielen genutztes Kommunikationsmittel im elektronischen und seriösen Rechtsverkehr. Sie wird bis heute noch immer beispielsweise für den Erhalt von TANs im online banking, zur Verifizierung der eigenen Identität bei Anmeldungen auf Internetportalen oder als Hilfsmittel zur Passwortrückstellung in Internetportalen verwendet. Anders als bei vielen (vor allem außerhalb der EU mit Ihren Servern liegenden) Messengerdiensten ist der Versand von SMS datenschutzkonform und technisch überdies auch relativ sicher.

Warum greift man auf so alte Wege zurück?

Grundsätzlich können Messengerdienste auf fast allen onlinefähigen Endgeräten betrieben werden, SMS funktionieren (abhängig von den Einstellungen des Nutzers) grundsätzlich nur auf dem mobilfunkfähigen Endgerät, dem die konkrete Mobilfunknummer zugeordnet ist. Eine Handynummer nehmen viele über zig Jahre ihres Lebens bei jedem neuen Handyvertrag in der Praxis mit, während Messengerdienste oftmals von Trends und subjektiven Geschmack der Nutzer abhängig sind und häufig auch zwischen diesen durch die konkreten Nutzer gewechselt wird.

Löscht oder deaktiviert ein Nutzer einen Messengerdienst teilweise oder vollständig, kann man ihn dort nicht mehr erreichen, bzw. kann man nicht sicher sein, dass die versendete Nachricht auch beweiserheblich zugegangen ist. Solange hingegen eine Mobilfunknummer aktiv ist, geht eine SMS zur Nummer auch tatsächlich durch oder es wird eine Benachrichtigung der Unzustellbarkeit im Falle einer inaktiven Mobilfunknummer im Wege der Rückmeldung vom Telefonanbieter versandt. Ein Verbindungsnachweis beweist den Versand der Nachricht in Urkundenform seitens des eigenen Telefonanbieters.

Inkasso per SMS?

Wenn sogar heute noch Banken und Internetportale, Hostingunternehmen, Provider und zahlreiche andere gesellschaftlich akzeptierte Unternehmen und Dienstleister SMS als Kommunikationsmittel für wirklich wichtige Umstände nutzen und nutzen dürfen, was spricht eigentlich gegen eine Nutzung von SMS durch Inkassodienstleister? Die Antwort lautet dabei eindeutig: Nichts!

Wie immer gibt es dabei grundsätzlich nur – gerade für Inkassodienstleister – ein paar grundlegende gesetzliche Spielregeln einzuhalten.

Inhalt einer Inkasso SMS

Wie einleitend zu dieser Kommunikationsart beschrieben, sind die möglichen Zeichen einer SMS auf 160 begrenzt. Deshalb musste man sich bei einer solchen Nutzung auch kurz fassen und auf das Wesentliche beschränken. Aufgrund der Kosten musste man sich nicht nur inhaltlich innerhalb einer Nachricht, sondern auch in der Anzahl versendeter Kurznachrichten insgesamt beschränken.

Dies beeinflusst auch den Inhalt und die Häufigkeit einer Inkassokurznachricht. Sie werden einerseits nicht in der Anzahl an solchen Kurznachrichten zugespammt und andererseits nur mit einem Inhalt von maximal 160 Zeichen konfrontiert. Deshalb werden in SMS vom Inkasso auch nur die nötigsten Daten verwendet. Aber was ist dabei tatsächlich notwendig? Das kommt drauf an, aus welcher Richtung man die Frage beantworten muss oder möchte.

Notwendiges aus Sicht des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber verlangt beim Erstanschreiben durch Inkassodienstleister die Erfüllung zahlreicher gesetzlicher Pflichtangaben gegenüber Schuldnern. Da diese gesetzliche Pflicht sind, scheidet der Erstkontakt für seriöse Inkassounternehmen via SMS gegenüber dem Schuldner faktisch aus, da diese Pflichten ojektiv und tatsächlich nicht in nur 160 Zeichen erfüllt werden können.

Registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (Inkassodienstleister), müssen mit der ersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson folgende Informationen klar und verständlich in Textform übermitteln: … […]

§ 13a Absatz 1 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG)

Zu weiteren Kontaktaufnahmen – die über die „erste Geltendmachung einer Forderung“ hinausgehen, regelt der Gesetzgeber weder gesetzlich noch in der Rechtsprechung inhaltliche Pflichtangaben und verbietet überdies auch keineswegs moderne Kontaktkanäle. Daher kann beginnend ab dem Zweitkontakt seitens Inkassodienstleistern auch der Kommunikationsweg via SMS gegenüber Schuldnern rechtmäßig gewählt und genutzt werden. Hintergrund dieser Sichtweise ist der Umstand, dass der Schuldner ja bereits mindestens einmal nachweislich und dokumentiert, sowie unter Erfüllung aller gesetzlichen Transparenzpflichten vorab zu einer Inkasso SMS durch das Inkassounternehmen im Erstkontakt kontaktiert wurde.

Notwendiges aus Sicht des Auftrages

Inkassounternehmen suchen vorwiegend Reaktionen der auftragsgemäß kontaktierten Schuldner. Dies einerseits zur Beitreibung der Forderung, andererseits auch um Informationen des Schuldners zu erhalten, warum diese die Forderung aus deren Sicht nicht bezahlen – es kann ja berechtigte Gründe dafür geben.

Reagiert ein Schuldner weder auf postalische, noch auf elektronische Kontaktaufnahmen per Email, so könnte man entweder den gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und dem Schuldner diese Reaktionslosigkeit als weiteres Verschulden vorwerfen oder man nutzt einen weiteren Kontaktkanal um nochmalig eine Chance für den Schuldner zu eröffnen, der vielleicht die Emailadresse nicht mehr nutzt oder physisch umgezogen ist und Briefe gar nicht mehr erhält.

Daher sollte eine Inkasso SMS im Lichte des Auftrages inhaltlich eine Reaktion des Schuldners auslösen. Dies kann die Aufforderung zur Zahlung, eine Bitte um Kontaktaufnahme unter Nennung eines Kontaktweges oder auch nur ein Hinweis sein, die vom Inkasso verschickte Emails zu einer bestimmten Emailadresse abzurufen. Stets sollte dabei auch das intern vergebene Aktenzeichen und der Gläubiger namentlich angegeben werden und ein Hinweis, wer der Absender dieser SMS ist (also das Inkassounternehmen selbst). So erhält der bis dato möglicherweise unwissende Schuldner die Möglichkeit doch noch zu seinen Gunsten – sofern er dies möchte – zu reagieren.

Seriosität einer Inkasso SMS

Die Frage nach der Seriosität ist meist auch rein praktisch eine relativ subjektive Frage, die je nach eigener Einstellung und eigenen Vorlieben sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung beantwortet werden kann. Wir versuchen diese Frage daher rein sachlich, nüchtern und pragmatisch im Lichte von Tatsachen und rechtlichen Gesichtspunkten für uns – und damit in diesem Beitrag auch für Sie – zu beantworten. Dabei beleuchten wir nachfolgend für Sie den Umstand, warum überhaupt eine solche Frage aufgeworfen werden kann und anschließend, wie die Faktenlage dahingehend tatsächlich ist und sich darstellt.

Seriosität laut Medien

Die Medien sind objektiv ehrlich und berichten richtig, nur leider in Hinsicht auf die Formulierung meist in Form von Negativformulierungen mit Positivausnahmen statt in Form von Positivformulierungen mit Negativausnahmen. So heißt es vielmehr „Inkassoforderungen per SMS – oft unseriös↗“ oder „Geldeintreiber-SMS geht um…“ statt mit Formulierungen wie „Inksso SMS zulässig, beachten Sie aber …“ oder „Inkasso per SMS grundsätzlich seriös, aber …„.

Die Sprache ist sprichwörtlich ein Schwert und nicht in jeder Publikation hat man den Eindruck, dass die publizierende Stelle sich über das konkrete „Führen dieses Schwertes“ oder im generellen Umgang mit diesem „Schwert“ auch wirklich auskennt.

Objektive Seriosität

Wir stellen zunächst fest, dass SMS ein seriösen Kontaktmittel sind. Weiter stellen wir fest, dass Inkassodienstleister nur im Erstkontakt gesetzlich umfangreiche Informationen preisgeben müssen und anschließend dies nicht ständig wiederholen müssen. Welcher Raum bliebe dann noch für den Vorwurf unseriösen Verhaltens bei Inkasso SMS ab dem Zweitkontakt? Ehrlich gesagt können wir nichts feststellen, was gegen ein solches Vorgehen sprechen sollte. Auch bilsnag dahingehend zu unserer Kenntnis über unser Haus gelangte Vorwürfe konnten wir bislang stets umfassend aus der Welt schaffen durch die Praxis, wie wir – wenn wir SMS als Kontaktmittel verwenden – dabei vorgehen.

Denklogisch wäre es auch praktisch Schwachsinn, wenn Gläubiger per SMS oder Messenger Mahnungen wirksam versenden können und ein beauftragtes Inkassounternehmen dies im Namen des Auftraggebers nicht dürfen können soll, oder?

Praxis dazu in unserem Hause

Die Euro-Invest-Inkasso GmbH verwendet SMS in der softwareimannenten Art und Weise viia Email to SMS und dokumentiert jede versendete SMS dahingehend revisionssicher in der zugehörigen Akte. Dadurch können wir stets und in jeder Hinsicht nachweisen, dass vor Versendung der SMS stets mindestens 3 Kontaktaufnahmen auf klassischen Kontaktkanälen (Briefpost oder Email) stattgefunden haben.

Sollten Schuldner unsere SMS dennoch so wahrnehmen, dass dies aus deren Sicht die erste Kontaktaufnahme darstellt, so sollten diese die Eingangspost sowohl im Briefkasten als auch im Emailpostfach gründlich überprüfen, denn in aller Regel befinden sich dort vorangegangene Kontaktaufnahmeversuche unseres Hauses. Sollten solche nicht auffindbar sein, so sollte der Schuldner ältere seinerseits verwendete Emailadressen prüfen und überlegen, ob der in den letzten bis zu 4 Jahren umgezogen ist oder nicht. Beantwortet er diese Fragen alle so, dass vorherige Kontakts unseres Hauses verbindlich von ihm ausgeschlossen werden können, dann kann er gerne den Kontakt zu uns wählen um bei uns nachzufragen, ob diese SMS wirklich von uns stammt.

Wir haben kein Interesse daran, dass Scharlatane und Betrüger mit unseren Daten vermeintliche Schuldner anschreiben um diese unberechtigt abzuzocken, daher werden wir an einer umfassenden Aufklärung solcher nicht von uns stammenden SMS mit allen Mitteln mitwirken. Solche Fälle sind uns bislang allerdings noch nicht zur Kennntnis gelangt.

Fazit: Inkasso per SMS

Hält man sich als Inkassodienstleister an die gesetzlich aufgestellten Spielregeln sprichts praktisch nichts gegen einen Einsatz von SMS als Kommunikationsmittel. Dies insbesondere, wenn der Schuldner dem Auftraggeber des Inkassounternehmens in deren Vertragsverhältnis die Mobilfunknummer zur Kommunikation ausdrücklich mitgeteilt und freigegeben hat.

Auch die Medienlandschaft stellt dies faktisch nicht anderweitig dar, wird nur meist von Schuldnern entweder missverstanden oder zu grob überflogen. Medien könnten dahingehend auch praktisch gerne einmal Positivformulierungen verwenden und immanent auf Gefahren hinweisen, dass stets Negativformulierungen zu publizieren mit nur dem beiläufigen Hinweise, dass dieses Kontaktmittel seriös sein „kann„.

Richtig ist in jedem Fall, dass Schuldner, die eine Inkasso SMS erhalten haben, diese inhaltlich prüfen, anhand der Daten darin recherchieren und die eigenen Unterlagen zu etwaige offenen Forderungen in diesem Kontext überprüfen sollten. SMS werden leider tatsächlich oft praktisch auch von unseriösen oder betrügersichen Stellen verwendet. Bestes Beispiel dazu ist die oberste Nachricht unseres Eingangsbildes zu diesem Beitrag auf dem Privathandy des Beitragserstellers, der noch nie in seinem Leben ein Konto bei der Targo Bank geführt hat. Dahingehend muss allerdings auch festgestellt werden, dass solche Stellen auch den Emailverkehr und den Briefverkehr gleichermaßen missbrauchen.

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Updated on 2. Juli 2024

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