Positive Bewertungen: Wir haben bereits in anderen Beiträgen über rechtswidrige online Rezensionen meist über das Onlineportal Trustpilot im Kontext von Verletzungen der Rechte unseres Hauses – der Euro-Invest-Inkasso GmbH – umfassend berichtet.
Aufmerksamen Leser ist dabei sicherlich aufgefallen, dass wir uns unseren Beiträgen auch ausdrücklich abgebildet und erklärt haben, dass ausnahmslos jede bisherige Bewertung über unser Haus bei Trustpilot objektiv rechtswidrig erfolgt ist. Dies umfasst auch ohne Ausnahme alle bisherigen positiven Bewertungen.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen unter Anderem, warum auch die positiven Bewertungen objektiv rechtswidrig abgegeben wurden und wieso wir nicht dagegen vorgehen (können, selbst wenn wir es wollten). Wir wollen hiermit Ihnen gegenüber auch absolut offen, transparent und ehrlich sein, denn Vertrauen ist – wie auch dem Zweck nach eigentlich beim Portal Trustpilot das vorherrschende Ziel sein sollte – unser Ziel und ein hohes Gut im Interesse Aller.
Seriös ist man zudem nur und kann man unserer Ansicht nach auch nur sein, wenn man jede Richtung – positiv wie negativ – im Rahmen von Selbstrefelktion prüft, hinterfragt und offen auch objektive öffentliche Fehler nach außen klar kommuniziert. Dies umso mehr, da die Euro-Invest-Inkasso GmbH einerseits noch relativ jung (Gründung 2019) dennoch andererseits bereits überaus (vor allem medial) bekannt und wirtschaftlich rasant relativ groß geworden ist.
Zweck des Portales Trustpilot
In unserem Beitrag zur Frage nach der Seriosität von Trustpilot haben wir bereits durch uns erkannte Schwächen des Portales in der Umsetzung eigener Richtlinien und zur Einhaltung des Gesetzes erkannt und publiziert. Die eigene Zielsetzung des Portales wird praktisch leider durch das Portal selbst nur unzureichend im Vorfeld der Abgabe einer Bewertung überprüft, weshalb die Erreichung dieser Zielsetzung des Portals aus Fehlern des Portals selbst an unserem dort vorhandenen Profilbeispiel schlichtweg konterkariert wird.
Zur Erinnerung: Das Portal will „Verbraucher und Unternehmen“ im Rahmen tatsächlicher Kundenbeziehungen „zusammenbringen„. Daher lässt es grundsätzlich nach den eigenen Richtlinien nur Verbraucherbewertungen aus echten Kundenbeziehungen zu. Es zielt daher ausdrücklich auf B2C – Beziehungen ab, also die Beziehung zwischen Unternehmen (Business) zu (2) Verbrauchern (Consumer).
Beides hat das Portal an unserem Beispiel offensichtlich nicht erkannt und daher durch Zulassung von positiven und negativen Bewertungen uns gegenüber offenkundig belegt, dass objektiv offensichtliche Schwächen beim Portal bestehen.
Rechtswidrige negative und positive Bewertungen
Dabei fallen bei den unserem Hause gegenüber abgegebenen Bewertungen – negativer und positiver Art – auf, dass diese jeweils in überweigend zwei verschiedenen Kategorien mit oder ohne entsprechender Überschneidung rechtswidrig erscheinen.
negative Bewertungen
Bei negativen Bewertungen bislang stets von Schuldnern – welche wir auftragsgemäß im Rahmen der Tätigkeit für unsere einen begrenzten Teil von verschiedenen Auftraggebern unseres deutlich höheren Auftraggeberstammes – abgegeben fällt auf, dass zahlreiche dieser Bewertungen gleichzeitig meist mehrere Gründe der Rechtswidrigkeit rechtlich wie auch zugleich tatsächlich erfüllt haben. Nachfolgend dargestellt Gründe liegen daher in fast jeder bislang abgegebenen negativen Bewertungen kumulativ (zusammenfallend) vor.
Keine Kundenbeziehung zu Schuldnern
An unser Haus auftragsbedingt eingemeldete Schuldner sind grundsätzlich meist (aber nicht immer) als Verbraucher einzuordnen, sie sind allerdings nur und ausschließlich Kunden unserer Auftraggeber, nicht aber Kunden unseres Hauses.
Geben Schuldner daher bei unserem Profil auf Trustpilot eine Bewertung über uns ab, stellen diese sich im Lichte der Bedingungen des Portales als Kunden unseres Hauses dar, obwohl dies unwahr ist und objektiv gegen diese Nutzungsbedingungen von Trustpilot verstößt. Dies verletzt die Rechts unseres Hauses, da tatsächliche Auftraggeber deshalb von einer Beauftragung unseres Hauses Abstand nehmen könnten. Zugleich könnten potentielle Auftraggeber von den meist unwahren und unsachlichen Inhalten dieser Schuldnerbewertungen abgeschreckt werden, da die unseriösen Bewertungsinhalte auch inhaltlich auf unser Haus zu dessen Nachteil abfärben können.
Inhaltliche Rechtswidrigkeit
Neben der fehlenden Kundenbeziehung fällt auf, dass Schuldner oftmals im Rahmen Ihrer Bewertung unserem Hause gegenüber auch inhaltlich unwahre Tatsachen behaupten, sogar Straftaten dadurch begehen und letztlich oftmals auch von der Wortwahl her erkennen lassen, dass Anstand – auch bei allem menschlichen Verständnis für Emotionalität – nicht jedem Schuldner beigebracht worden zu scheint.
Dahingehend stellen wir uns intern sogar oft die Frage, wie solche Schuldner die Situation umgekehrt empfinden würden, wenn online über sie in gleicher Art und Weise, sowie Wortwahl Bewertungen angestellt werden würden … bislang kommen wir dahingehend einzig zum Schluss, dass diese Schuldner einfach nur nicht soweit denken, da keinem Menschen diese Inhalte und Wortwahl gefallen dürften. Es gilt daher auch im Falle von online Bewertungen in entsprechender Anwendung:
Erst denken, dann reden!
allgemeines Sprichwort
positive Bewertungen
Bei positiven Bewertungen fällt auf, dass diese sich meist nur auf einen Grund für die Rechtswidrigkeit der Bewertung zurückführen lassen. Nachfolgend dargestellte Gründe liegen daher in jeder bislang abgegebenen positiven Bewertungen alternativ vor.
Keine Kundenbeziehung zu Gegnern
Wir haben – man glaubt es kaum – sogar vereinzelte positive Bewertungen von Schuldnern. So schön es intern für uns ist, wenn sogar ausnahmsweise die eigentliche Gegenseite unseres Auftrages, gegen die wir auftragsgemäß für unsere Auftraggeber vorgehen sollen unsere tatsächliche praktische Arbeit im Rahmen der Forderungsbeitreibung und unsere Bemühungen positiv einordnen und durch ihre Bewertung würdigen, so bleibt doch objektiv auch hier festzustellen, dass keine Kundenbeziehung zwischen einem so agierenden Schuldner und unserem Hause besteht.
Auch darin liegt grundsätzlich und denklogisch nachvollziehbar ein Verstoß gegen die Bedingungen des Portales.
Kein B2C- Verhältnis
Eher nachvollziehbar erscheint es für uns, wenn uns unsere tatsächlichen Auftraggeber unsere Haus und unsere im Auftrag erbrachte Leistung im Rahmen der Durchführung unserer Tätigkeit Schuldnern gegenüber positiv bewerten, da dies je nach dem Ergebnis des durch uns erfüllten Auftrages sicherlich bei vielen von diesen Auftraggebern zur Freude und meist auch wirtschaftlichen Entspannung führen kann.
Unser Geschäftsmodell ist dabei zu mehr als 99,00 % aller beizutreibenden Forderungen auf Kundenbeziehungen im B2B – Verhältnis ausgerichtet. Unsere weit überwiegenden Kunden sind demnach Unternehmen. In den bislang knapp 5 Jahren unserer Markttätigkeit haben wir grob überschlagen maximal 50 Forderungen für höchstens 10 Verbraucher bearbeitet.
Da Trustpilot für Bewertungen von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB↗ gegenüber Unternehmen offensteht, nicht aber eigentlich für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB↗ gegenüber anderen in Anspruch genommenen Unternehmen, sind diese Bewertungen objektiv auch Verstöße gegen die Bedingungen des Bewertungsportales.
Keine Rechtsverletzung gegenüber uns
Warum gehen wir gegen negative Bewertungen aktuell und auch in Zukunft nachhaltig und rigoros vor, nicht aber gegen positive Bewertungen? Die Antwort darauf ist einfach und zweigeteilt in eine rechtliche Richtung einerseits und eine menschliche Richtung andererseits:
Rechtliche Hürde
In rechtlicher Hinsicht stellen negative Bewertungen eine Rechtsverletzungen gegenüber unserem Hause dar, da sich daraus eine sogenannte „rechtliche Beschwer“ ergibt. Dies ist immer dann der Fall, wenn gegen das Gesetz oder bestehende (auch) vertragliche Bedingungen ein Recht verletzt wird, das ungünstig für die betroffene Stelle ausfällt und diese dadurch tatsächlich „beschwert„. Aus dieser Tehmatik leitet sich das zur Verfolgung von rechtlichen Ansprüchen notwendige Rechtschutzbedürfnis ab, das zur im Zweifel notwendigen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen zwingend vorliegen muss um eine Aussicht auf Erfolg im Verfahren überhaupt zu haben.
Bei positiven Bewertungen liegen zwar – wie hier – auch Rechtsverletzungen vor, diese aber mehr gegen die vertraglichen Bedingungen seitens Trustpilot als gegenüber unserem Hause. Aus der Verletzung von Nutzungsbedingungen ergeben sich im Falle positiver Bewertungen für die von der Bewertung betroffene Stelle schlichtweg keine „ungünstigere“ Wirkung, als ohne diese Bewertung. Daraus folgernd besteht objektiv keine „rechtliche Beschwer“ bei der eigentlich zu Unrecht bewerteten Stelle. Es ergibt sich schlichtweg kein Rechtschutzbedürfnis der bewerteten Stelle. Eine gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wäre deshalb niemals – sofern dies die von der positiven Bewertung betroffene Stelle in Betracht ziehen würde.
Daher freuen wir uns zwar generell über die bisherigen – eigentlich zu Unrecht – erfolgten positiven Bewertungen zu Gunsten unseres Hauses, müssen aber tatsächlich feststellen, dass wir – selbst wenn wir dies wollten – dagegen nicht rechtlich vorgehen könnten.
Menschliche Grenze
Neben der rein rechtlichen und unüberwindbaren Hürde eines rechtlichen Vorgehens gegen positive Bewertungen wollen wir nicht unerwähnt lassen, dass wir rein menschlich es auch nur positiv einordnen können, wenn nach einem Zeitraum von über 17 Monaten (Stand: Januar 2023), in welchem jede negative Bewertung – teilweise wegen mehrerer und inhaltlich gravierender Rechtsverletzungen – rechtswidrig gegenüber unserem Hause erfolgt ist, die nunmehr positiven Bewertungen die über einen langen zeitraum stark geschädigte öffentliche Reputation unseres Hauses diametral entgegengesetzt positiv darstellt. Wir sehen dies aktuell nüchtern und pragmatisch als kleine Wiedergutmachung für die Verfehlungen seitens der Bewerter und des Bewertungsportales.
Mehraufwand ohne Pflicht
Nicht verschweigen wollen wir dennoch, dass auch in unserer Statistik zu den durch uns eingeleiteten „notice and take down“ – Verfahren klar ersichtlich ist, dass wir sogar schon gegen positive Bewertungen aktiv vorgegangen sind:

Diese vorstehend dargestellte Statistik stellt den Stand vom 29.01.2024 dar und umfasst dabei folgende Umstände nicht:
a) Ursprünglich negative rechtswidrige Bewertungen, die durch uns eingemeldet wurden und nachträglich ins positive vor deren Löschung vom Bewerter umgewandelt wurden, wurden seitens Trustpilot aufgrund der vorherigen Meldung gelöscht (Beispiel: Nurtzerin „Pauline„).
b) Eigene und freiwillige Löschungen der Bewerter nachdem diese seitens Trustpilot informiert wurden, dass ein Meldeverfahren gegen die konkrete Bewertung eingeleitet wurde, tauchen nicht in der Meldestatistik auf (Beispiel: Nutzer „Cinili“ – seiten letzte konkrete Bewertung, Nutzer „D Sj„, Nutzer „Home HOGAPAGE„, Nutzer „Thomas„).
Es sieht demnach auch keiner, der unser Profil inhaltlich prüft und dessen Statistik aufruft und hinterfragt, dass wer neben den erfolgreichen Löschungen negativer Bewertungen auch bereits über die darin korrekt dargestellte eine positive 4- Sterne Bewertung hinaus, die wir löschen haben lassen auch bereits weitere 5 positive – sogar meist 5- Sterne Bewertungen – aus eigenem Antrieb gemeldet haben und diese auch entweder bewerterveranlasst oder darstellungsbedingt nicht erkennbar sind.
Dies wären insgesamt um die 23 (!) Sterne für die Berechnung des Trustscores gewesen – demnach können wir im Zweifel vollkommen unproblematisch nachweisen, dass wir sogar über die rechtlichen und menschlichen Grenzen hinaus aus eigenem Antrieb und ohne eine dahingehende rechtliche, vertragliche oder tatsächliche Verpflichtung hinweg Maßnahmen ergriffen haben, die der Seriosität unseres Profiles auf Trustpilot dienen sollen und ein wahres, weitestgehend wenig verzerrtes und korrektes Licht über unser Unternehmen und unsere Dienstleistung richtig darstellen sollen.
Wir sind der Überzeugung, dass eine übermäßig Gute Bewertung – wenn diese auch noch inhaltlich wenige bis gar nicht an tatsächlichen Umständen ausgerichtet ist – diesen zweck nicht erfüllen kann. Die aktuell noch bestehenden und eigentlich zu Unrecht erfolgten positiven Bewertungen sind in inhaltlicher Hinsicht für uns anhand tatsächlicher Umstände dagegen auch zumindest an nachvollziehbare Tatsachen gekoppelt.

Dahingehend tut es uns rückblickend nur hinsichtlich der Bewertung der Nutzerin „Pauline“ leid, dass diese verloren ging, denn diese hätte das vorstehende und intern für uns maßgebliche Kriterium einer zumindest bestehenden Koppelung an eine tatsächliche und nachvollziehbare Erfahrung mit unserem Hause zweifelsfrei und nachweislich auch der Inhalte Ihrer abgeänderten Bewertung nach erfüllt hätte.
Vorwurf: positive Bewertungen fake?
In der Vergangenheit haben einzelne rechtswidrige Schuldnerbewertungen – offenbar in Unkenntnis über die rechtlichen Grenzen oder die tatsächlichen Abläufe seitens Trustpilot – das Thema positive Bewertungen inhaltlich in der rechtswidrigen Bewertung vereinzelt aufgegriffen und den Vorwurf erhoben, diese wären „fake„, also gefälscht oder unecht.
Wir können den aktiven Gegenbeweis zu solchen vorwerfenden und unwahren (damit neuerlich rechtswidrigen) Behauptungen zweifelsfrei und umfassend antreten, dahingehend, dass es sich bei jeder darin unter Bezug genommenen positiven Bewertung um echte und nicht gefälschte Bewertungen handelt. Richtig ist vielmehr, dass diese im Lichte der Nutzungsbedingungen als tatsächlich rechtswidrig einzuordnen sind. Dafür ist unser Haus allerdings schlichtweg nicht verantwortlich, worauf wir auch zumindest bei Schuldnerbewertungen ausdrücklich im Rahmen der jeweiligen Antwort unseres Hauses durch auch inhaltliche Distanzierung zur Bewertung hinsichtlich der Verantwortung hinweisen.
Fazit positive Bewertungen
Die Geschäftsmodelle von Trustpilot und der Euro-Invest-Inkasso GmbH bilden tatsächlich kaum realistische Schnittstellen, weshalb das unserem Hause bei Trustpilot auferzwungene Profil unseres Unternehmens letztlich praktisch, tatsächlich und rechtlich kaum einen Sinn zu machen scheint. Zwar ist es nicht gänzlich ausgeschlossen, dass tatsächlich einer der vereinzelten und praktisch ganz wenigen Verbraucher, der uns tatsächlich beauftragt hat hier eine Bewertung hinterlassen könnte, dennoch wurde dieses Profil in der Vergangenheit einzig und ausschließlich zur Begehung von Rechtsverstößen – negativen und positiven – genutzt und missbraucht.
Wir haben in diesem Beitrag dargestellt, dass wir und sehr wohl auch die positiven Bewertungen genau ansehen und diese hinterfragen. Auch stellen wir klar, warum wir gegen positive Berwertungen nicht gleichermaßen rigoros vorgehen, wie gegen negative Bewertungen und warum dies so ist. Damit dürfte diese Thematik aus unserer Sphäre hinreichend für Sie erläutert sein.