News 052024: Wie bereits im letzten Monat führen wir wie angekündigt unsere Transparenzkampagne 2024 offen und ehrlich für Sie fort und berichten in diesem Beitrag über alle interessanten Fakten und Neuigkeiten des Monats Mai 2024 für Sie.
Nachdem bereits der April 2024 in unseren News 042024 etliche Neuigkeiten und Informationen für Sie parat hatte, werden wir nunmehr sehen, was die Euro – Invest – Inkasso GmbH im Mai 2024 alles erwartet und erlebt.
Besonders freuen wir uns auch in diesem Monat wieder Gläubiger zahlungsgestörter Forderungen als neue Auftraggeber unseres Hauses begrüßen zu dürfen.
Zum Monatsende haben wir einen überaus unkonventionellen Schritt eingeleitet, der – sofern sich die andere Stelle dafür offen zeigen sollte – Verbraucherschutz und Inkassodienstleistungen in eine offene und transparente fachliche und tatsächliche Auseinandersetzung bringen könnte.
News 052024: 08.05.2024 Bildungsträger
Bereits zu Monatsbeginn können wir uns über einen neuen Auftraggeber in unserem Tätigkeitsbereich „Individualinkasso“ freuen, einem AZAV- zertifizierte Bildungsträger für Erwachsenenbildung im Rahmen der Vermittlung von schwerpunktmäßig rechtlichen Inhalten für die Vorbereitung auf die nach § 34a GewO↗ vorgeschriebene Sachkundeprüfung (Schulungsnachweis als gesetzliche Pflichtvoraussetzung zur Tätigkeit) im Bereich der privaten Sicherheit aus Kiel. Die Weiterbildung stellt dabei neben der „Zuverlässigkeit“ der zukünftigen Sicherheitskräfte und deren Volljährigkeit eine der Wichtigsten Votaussetzungen dar, die Erlaubnis für eine solche Tätigkeit zu erhalten.
Sie haben richtig gelesen:
Nicht Nürnberg, Erlangen, Fürth oder überhaupt Süddeutschland, sondern eine der nördlichsten Städte der Bundesrepublik: Kiel! Der Auftraggeber fand uns über Empfehlung was uns mächtig mit Stolz erfüllt.
Im Rahmen entgeltlicher Forderungsbeitreibungen fordern wir für diesen Auftraggeber auftragsgemäß zahlungsgestörte Forderungen für besuchte Lehrgänge, sprich die offenen und zahlungsgestörten Lehrgangskosten von Selbstzahlern ein.
Wir freuen uns immer besonders darüber regionale Auftraggeber unterstützen zu dürfen – dies ist unsere alltägliche Praxis, fast noch cooler finden wir es allerdings, wenn die Euro – Invest – Inkasso GmbH in einigen Fällen sogar für überregionale Auftraggeber tätig werden darf, denn das beweist und belegt uns, dass wir einen fachlich und tatsächlich soliden und guten Job im Rahmen der auftragsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistung verrichten. Nichts anderes ist und muss unser Anspruch an uns selbst sein und bleiben.
Herzlich ❤️ Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
News 052024: 10.05.2024 Anwaltskanzlei
Eine weitere Anwaltskanzlei – die Rechtsanwaltskanzlei Millon↗ – aus Rothenburg ob der Tauber (Mittelfranken) vertraut uns in Untervollmacht Ihre offenen und meist bereits durch Kostenfestserzungsbeschluss gegen unterliegende Gegner aus den eigenen Mandatsverhältnissen titulierten Forderungen nach RVG zum Zwecke der Zwangsvollstreckung im Rahmen entgeltlicher Forderungsbeitreibung an.
Wir freuen uns und sind überrascht, wie viele solcher Titel da so generell in einem Jahr zusammen kommen können, wobei die interne Hürde für eine Einordnung im Masseninkasso (mind. 250 Forderungen pro Jahr) hier noch denkbar knapp verfehlt wird.
Herr RA Millon ist zudem seit Januar 2021 unsere externe – also nicht in unserem Unternehmen beschäftigte – qualifizierte Person nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und stellt als außenstehender Rechtsanwalt unsere Art und Weise, sowie die Inhalte unserer Dienstleistung im Inkasso und deren praktischer Erbringung am Markt stets überaus kritisch und kontinuierlich auf den Prüfstand. Unsere Prozesse und Maßnahmen wurden in diesem Zeitraum in aller Tiefe auf Herz und Nieren auseinandergenommen, an jeder Stellschraube hinterfragt und durch nachbessernde Gestaltung optimiert oder sogar zahlreiche gänzlich neue Prozesse implementiert.
Da Herr RA Millon im Rahmen von häufiger eigener anwaltlicher Forderungsabwehr auch schwerpunktmäßig gegen Inkassodienstleister im Rahmen von Mandatsverhältnisses seiner Kanzlei vorgeht und aus diesen Erfahrungen einen schier grenzenlosen Schatz an Erfahrungen im fachlichen Umgang mit Inkassodienstleistungen einbringen kann, sind diese Optimierungen von unschätzbarem Wert auch im Rahmen interner eigener Optimierungen.
Obwohl wir zwei weitere interne Personen in unserem Unternehmen vorhalten, die ebenfalls die theoretische und praktische Qualifikation zur qualifizierten Person nach dem RDG erfüllen und nachgewiesen haben, belassen wir es dennoch ausdrücklich bei einer Verantwortung für die Qualität der Inkassodienstleistung im Rahmen externer Vergabe um eine unabhängige und fachlich einwandfreie, sowie neutrale Person damit zu betreuen.
Eine Beauftragung seitens der Kanzlei Millon hat für uns daher hier einen ganz besonderen internen Stellenwert, da diese Beauftragung praktisch nie erfolgt wäre, wenn unsere Prozesse nicht den überaus hohen Anforderungen seitens Herrn RA Millon umfassend gerecht werden würden, dies insbesondere da er zusätzlich ein eigenes Inkassounternehmen (Kern Inkasso GbR mit Sitz in Rothenburg) ebenfalls als qualifizierte Person nach RDG verantwortlich führt.
Damit können wir aktuell bereits die 6. (!) Anwaltskanzlei – mit zahlungsgestörten Forderungen aus anwaltlichen Mandatsverhältnisses – zu unseren ständigen Kunden im Bereich unseres Tätigkeitsfeldes im „Individualinkasso“ zählen und freuen uns darüber, dass es offensichtlich auch zunehmend Rechtsanwälte gibt, die anders als viele anwaltliche Schuldnervertreter in unserem Alltag, den Mehrwert von Inkassodienstleistern nicht nur erkennen, sondern sogar gerne und bereitwillig auf solche sogar praktisch zurückgreifen.
❤️ -lich Willkommen als Kunde der Euro – Invest – Inkasso GmbH, auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit auch auf dieser Ebene!
News 052024: 15.05.2024 Verbraucher im Mietrecht
Sehr selten aber immer wieder kommt es praktisch vor, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH Inkassodienstleistungen auch mal für Privatpersonen, also Verbraucher ohne Bezug zu einer gewerblichen Tätigkeit erbringen darf. Das liegt praktisch an dem Umstand, dass private Gläubiger einerseits selten sind und andererseits gegen die bestehende Forderung – manchmal auch aufgrund von Dokumentationsmängeln – Einwendungen oder Einreden erhoben werden, die oftmals von Beginn erkennbar streitig vor Gericht durchgesetzt werden müssen. Da eignet sich meist die Dienstleistung eines Anwaltes in solch einem konkreten Einzelfall von Beginn an besser.
In diesem Monat ist es mal wieder so weit. Wir treiben für eine Mieterin gegen Ihre Vermieterin die Forderung auf Rückzahlung der Mietkaution aus einem vor über 6 Monaten beendeten Mietverhältnis über Wohnraum ein, bei der die Vermieterin in den 6 Monaten seit Übergabe der Mietwohnung keine Ansprüche an der Kaution in gesetzlicher und durch die Rechtsprechung geforderten Art und Weise geltend gemacht hat.
Da nach Ablauf von 6 Monaten für Ansprüche der Vermieterin Verjährung eingetreten ist (spezialgesetzlich im Mietrecht des BGB verkürzte Verjährung), kann die Vermieterin selbst wenn es noch ggf. berechtigte Ansprüche gegeben hätte (was hier objektiv nicht der Fall ist), diese schlichtweg nicht mehr geltend machen und ist verpflichtet die Kaution zurück zu zahlen.
Wir freuen uns, dass diese private Gläubigerin den unkonventionellen Weg zu uns über Empfehlung gefunden hat und begrüßen diese ebenfalls – wenn auch hoffentlich und höchstwahrscheinlich nur für diesen einen Forderungsfall – ❤️- lich bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH!
News 052024: 28.05.2024 Verbraucherzebtrale Bayern
In einem unkonventionellen Vorgehen für Inkassodienstleister haben wir hier vermutlich die interessanteste News 052024 für den Abschluss dieses Beitrages für Sie aufgehoben:
Per Homepageformular auf der Website der Verbraucherzentrale Bayern haben wir angefragt, ob diese bereit, Willens und in der Lage wäre, eine Partnerschaft mit wechselseitiger ergebnisoffener Zielsetzung mit uns, der Euro-Invest-Inkasso GmbH einzugehen. Das Ergebnis stand bei Monatsende noch aus, wir halten Sie in gesonderten Beitrag dahingehend auf dem Laufenden.
Wir freuen uns auf den kommenden Monat und bringen Ihnen in Fomr von News 062024 dann alle nennenswerten Neuerungen und aktuellen Umstände zu unserem Hause näher.