News 042024: Wir wollen Sie zukünftig auch transparent zu unseren Auftraggebern und die Tätigkeit für diese offen und ehrlich informieren. Im April 2024 starten wir dahingehend unser Projekt News 2024 für Sie. Wir gehen dabei vor allem auf die inhaltlich interessantesten Bereiche ein, die Auflistung ist dabei nicht abschließend.
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH dringt im April 2024 u. a. in eine für unser Haus bis dato gänzlich neue und spannende Branche vor und erweitert die Markttätigkeit hinein in die Versicherungsbranche.
Ab dem heutigen Tag teilen wir Ihnen in unseren News 2024 in monatlichen Updates (sofern es in betroffenem Monat auch tatsächlich etwas zu berichten gibt), demnach nunmehr in den News 042024 mit, dass wir im Rahmen entgeltlicher Inkassodienstleistung – neben unseren bisherigen Forderungen von Bestands- und Neukunden unserer bisherigen Geschäftsfelder – nunmehr auch zahlungsgestörte Versicherungsprämien oder konkreter, die nach dem VVG geregelte Geschäftsgebühr des Versicherers bei Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzuges des Versicherten zur Erstprämie, auftragsgemäß gegenüber diesen dann ehemals versicherten Personen einfordern.
Zudem erweitern wir – abseits unserer bisherigen Schwerpunktausrichtung im Rahmen von Tätigkeiten im Masseninkasso – auch unser internes Geschäftsfeld “Individualinkasso” und begrüßen darin im April 2024 immerhin 4 spannende, interessante, neue Auftraggeber mit einigen zahlungsgestörten Einzelforderungen ihrer Tätigkeitsfelder aus den Marktbereichen der
- freiberuflichen Dienstleistungen,
- dem Eventbereich,
- dem Gesundheitswesen und der
- privaten Sicherheitsdienstleistungen (§ 34a GewO).
Herzlich Willkommen bei der Euro-Invest-Inkasso GmbH! Wir freuen uns wirklich auf die Bearbeitung eurer Forderungen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
News 042024 – 04.04.2024 – Versicherung
Eine für uns neue Branche – die Versicherungsbranche – mit für unser Haus neuen, den Forderungen zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen des VVG und spannenden Forderungsbeitreibungen, beginnend ab 04. April 2024 (daher News 042024) erwarten uns demnach aktuell und zukünftig.
In fairen Verhandlungen mit einem deutschen Versicherer für sogenannte “white label” Produkte, hier konkret für Unfall-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen konnte eine tolle und wechselseitig überaus vielversprechende Einigung erzielt werden, weshalb wir zukünftig für eben diese vorstehend genannten Produkte die gesetzliche Geschäftsgebühr des Versicherers im Rahmen entgeltlicher Forderungsbeitreibungen bei ursprünglich Versicherten dieses Versicherers (Schuldner) für den Versicherer geltend machen.
Wir klären Sie in diesem Beitrag neben dieser vorstehenden Mitteilung unserer Erweiterung der Markttätigkeit zugleich über die konkreten Forderungen in diesen News 042024 fachlich auf (Aufklärungskampagne 2024):
Konkreter Auftraggeber und konkretes Produkt
Unser neuer Auftraggeber ist die Parigon GmbH↗ mit Sitz in Dortmund, die unter Anderem das Versicherungsprodukt Existenzschutz plus des Risikoträgers Element Insurance AG↗ mit Sitz in Berlin vertreibt und betreut. Beim Existenzschutz PLUS↗ handelt es sich konkret um eine Unfall-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Die Verträge werden dabei in aller Regel online unter Einhaltung aller versicherungsrechtlicher und sonstiger gesetzlich vorgegebener Angaben und Inhalte eine vertraglich festgelegte Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen, verlängern sich durch Zeitablauf anschließend jeweils um ein weiteres Jahr und sind dabei unter Einhaltung der vertraglich vorgeschriebenen Kündigungsfrist kündbar. Die monatlich als Gegenleistung für den Versicherungsschutz durch die versicherte Person zu tragende Versicherungsprämie beträgt aktuell genau 29,95 EURO (Jahresprämie: 359,40 EURO).
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Parigon Existenzschutz PLUS (AEB), gültig vom Oktober 2022 heißt es dahingehend wörtlich (Fundstelle ist anschließend angegeben):
“Wird der Versicherungsvertrag durch unseren Rücktritt beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.“
Parigon Existenzschutz PLUS (AEB) Stand 10/2022 C-1.7.2.2 Absatz 2
Allgemeine Versicherungsbedingungen Parigon Existenzschutz PLUS (10 / 2022)
Diese Geschäftsgebühr ist derzeit Gegenstand unserer Beauftragung zur Durchführung entgeltlicher Inkassodienstleistungen für die Parigon GmbH, die wiederum Dienstleister des Versicherungs- und Risikoträgers – der Element Insurance AG in Berlin ist.
Geschäftsgebühr der Versicherung nach § 39 Absatz 1 Satz 3 VVG
Das VVG oder ausgeschrieben eigentlich Versicherungsvertragsgesetz, regelt die rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen Versicherung und versicherter Person aus dem Versicherungsvertrag. Zunächst wurden wir mit der Beitreibung der sogenannten Geschäftsgebühr des Versicherers nach § 39 Absatz 1 Satz 3 VVG↗ durch den Versicherer beauftragt.
“(1) […] Tritt der Versicherer nach § 37 Abs. 1 zurück, kann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.“
§ 39 Absatz 1 Satz 3 VVG
“Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherer, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.”
§ 37 Absatz 1 VVG
Diese gesetzliche Geschäftsgebühr des Versicherers entsteht, wenn der Versicherte eine einmalige oder erste Prämienzahlung nicht wie vertraglich zwischen den Parteien vereinbart korrekt bewirkt, also nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig – trotz bestehender vertraglicher Verpflichtung der versicherten Person – an den Versicherer bezahlt und der Versicherer deshalb daraufhin seinerseits kraft gesetzlicher Möglichkeit vom Vertrag mit der versicherten Person zurücktritt und diesen damit für die Zukunft einerseits verbindlich beendet und andererseits für die Vergangenheit und die in der Vergangenheit erbrachten – auch verwaltungsimmanenten – Aufwendungen rückabwickelt.
Dem Versicherer steht kraft Gesetz in solchen Fälle eine angemessene Geschäftsgebühr für die zu Gunsten der versicherten Person zum Vertragsschluss und der Vertragsverwaltung erbrachten Verwaltungshandlungen im Rahmen der Vertragsbeziehung steuerfrei zu. Diese Geschäftsgebühr machen wir nunmehr auftragsgemäß für den Versicherer in dessen Namen geltend.
Warum gibt es diese Geschäftsgebühr für Versicherungen überhaupt?
Die Geschäftsgebühr ist für Versicherungen praktisch bereits deshalb wichtig, da die vertraglich vereinbarten Versicherungsprämien nach dem Vertragsschluss mit der versicherten Person bereits fest eingeplant werden um Versicherungsfälle aller bei diesem Versicherer Versicherten wirtschaftlich angemessen abzusichern und regulieren zu können und Aufwendungen, sowie Ressourcen aus dem eigentlichen betroffenen Vertrag damit auch vollständig ohne Notwendigkeit eines Rückgriffes auf anderweitige Umsätze abdecken zu können.
Verhält sich eine versicherte Person anschließend vertragswidrig und leistet die Versicherungsprämie nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so schädigt diese Person letztlich vor allem neben den Versicherer selbst auch alle anderen bei diesem Versicherer versicherten und vertragstreuen Versicherten. Letztere sind in aller Regel Verbraucher, die es gilt im Rahmen der versicherten Leistung seitens des Versicherers angemessen und vertragsgemäß abzusichern.
Um einen praktisch notwendigen Ausgleich für Versicherer und die vertragstreuen Versicherten zu schaffen hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer angemessenen Geschäftsgebühr für den Versicherer nicht nur erkannt, sondern sogar deshalb auch als gesetzlichen Anspruch des Versicherers im VVG festgeschrieben. Versicherte Personen wurden auch in den Versicherungsbedingungen, in Mahnungen und letztlich auch im seitens des Versicherers erklärten Rücktritt auf die Geschäftsgebühr hingewiesen und wirksam in Verzug gesetzt.
Die eingemeldeten Schuldner erwartet eine Geltendmachung der zahlungsgestörten Geschäftsgebühr des Versicherers durch unser Haus, die mit knapp 20,00 Euro plus Nebenforderungen in Form von Mahnkosten für durch die Auftraggeberin erfolgte Mahnungen auch weniger als eine monatliche Prämie beträgt uns zweifelsfrei als angemessen im Sinne des VVG gilt.
Mehrfach geprüfte Forderungen
Die Beitreibung dieser entgeltlich durch unser Haus im Rahmen des Auftrages beizutreibenden Forderungen hat den praktischen Vorteil, bereits zahlreiche inhaltliche und fachliche, sowie rechtliche und tatsächliche Prüfungen durchlaufen zu haben, bevor wir diese bei ehemals versicherten Personen auftragsgemäß geltend machen. Es finden im Vorfeld konkret folgende Prüfungen statt:
- Versicherer selbst prüft
- Rückversicherer des Versicherers prüft
- BaFin prüft Modell
… und nicht zuletzt auch durch uns – die Euro – Invest – Inkasso GmbH – im Rahmen der nach RDG gesetzlich vorgeschriebenen Rechts- und Schlüssigkeitsprüfung.
Vorfreude auf die Tätigkeit für unsere neue Auftraggeberin
Wir freuen uns sehr, diese Forderungen auftragsgemäß beitreiben zu dürfen, da wir damit einen aktiven Beitrag zum Schutz aller vertragstreuen, bei unserer Auftraggeberin versicherten Personen leisten und demnach sogar aktiv Verbraucherschutz für diese praktisch in allen erfolgreichen Beitreibungsfällen umsetzen können. Tätig werden wir in aller Regel nach mindestens 2 Mahnungen der Parigon GmbH.
Deshalb werden wir auch in Bezug auf diese Forderungen in für unsere Auftraggeber gewohnter Art und Weise jede rechtliche Möglichkeit zum Ziel der Beitreibung auftragsgemäß umsetzen.
Durch uns in Hinsicht auf diese Forderungen angeschriebene Schuldner können selbstverständlich Einwendungen und Einreden gegen die Forderungen unserem Hause gegenüber geltend machen und wir werden uns fachlich damit auseinandersetzen, Ratenzahlungen werden wir aufgrund der nur geringen Höhe der Forderungen inklusive der durch uns aufzuschlagenden Inkassogebühren (in der geringsten gesetzlich möglichen Höhe nach RVG in seiner zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht modifizierten Version) grundsätzlich nur in maximal 2 Raten auf Antrag des Schuldners gewähren. Zusätzliche Einigungsgebühren im Sinne von gebührenrechtlich grundsätzlich sonst zulässigen Inkassogebühren für die Gewährung von Zahlungserleichterungen werden damit nicht bei uns oder durch uns ausgelöst. Fairness first!
Herzlich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
News 042024: 08.04.2024 Anwaltskanzlei
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH begrüßt eine weitere Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Posch) als Auftraggeber und Gläubiger auftragsgemäß und entgeltlich beizutreibender zahlungsgestörter Forderungen.
Damit vertreten wir nunmehr schon die immerhin 5. Anwaltskanzlei in der Beitreibung von zahlungsgestörten Forderungen aus Mandatsverhältnissen gegen die Mandanten oder die Gegner der Mandanten unserer Auftraggeber.
Wir freuen uns, dass sich auch unser Kundenstamm im Bereich der freiberuflich tätigen Auftraggeber stetig und kontinierlich weiter erhöht und wir auch dieser Anwaltskanzlei im Rahmen der Beitreibung von RVG Gebühren mit unserer Tätigkeit zu Seite stehen dürfen.
❤️ -lich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH und auf eine gebührenrechtlich erfolgreiche Zusammenarbeit!
News 042024: 11.04.2024 Tontechnik
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH goes Eventbranche. Nicht für den Ruhm, nicht für das Ansehen oder aus reiner Neugier, sondern still und effizient hinter den Kulissen!
Ein Tontechnik- Unternehmen zählt fortan zu unseren Auftraggebern – zumindest mit bislang einer eingemeldeten, zahlungsgestörten Forderung.
Wir freuen uns, dass ein Auftraggeber gerade aus einer durch die Pandemie so arg gebeutelten Eventbranche den Weg zu uns gefunden hat und unsere Leistung in Anspruch nimmt. Herzlich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Edit:
Bereits Ende April 2024 konnte die eingemeldete Forderung vollständig erfolgreich durch uns beim Schuldner für unseren Auftraggeber beigetrieben werden. Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die tolle interne Kommunikation.
Nachträglich auch hier nochmals ein herzliches Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH!
News 042024: 16.04.2024 Physiotherapie Praxis
Unser Haus fordert zukünftig für einen mittelständischen Auftraggeber aus der Gesundheitsbranche.
Auch eine Physiotherapiepraxis hat immer mal wieder Patienten, deren Zahlungsmoral für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen – wie leider in vielen anderen Marktbereichen auch – zu wünschen übrig lassen kann.
Die Euro – Invest – Inkasso GmbH fordert solche offenen und zahlungsgestörten Rechnungsbeträge fortan in unregelmäßigen Intervallen im Rahmen der Erbringung von Inkassodienstleistungen auftragsgemäß gegen solche Patienten ein.
❤️ -lich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit 🩹🩼.
News 042024: 26.04.2024 Sicherheitsdienstleister
Mit bislang immerhin 4 (teilweise größeren) zur auftragsgemäßen, entgeltlichen Beitreibung von zahlungsgestörten und an uns eingemeldeten Forderungen eines privaten Sicherheitsunternehmens aus der Region Nord Mittellfranken fassen wir nunmehr auch Fuß in der Forderungsbeitreibung im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen.
Bei dem Auftraggeber handelt es sich um die Sicherheitsdienst G&B GmbH↗. Herzlich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH!
Sicherheitsdienstleistungen sind dabei für uns zunächst überaus überraschend, gesetzlich stark seitens des Gesetzgebers reguliert im Rahmen des Gewerberechts (GewO, BewachV).
Wir freuen uns, dass wir Forderungen beitreiben dürfen, für die die operativ eingesetzten Sicherheitskräfte durch Präsenz und Einsatz bei abzusichernden Kunden nicht nur zu Arbeitszeiten, an denen die meisten anderen Feierabend haben, sondern auch zu Bedingungen, die manchmal auch erhöhtes Konfliktpotential bergen, Ihre Leistung souverän erbracht haben.
Herzlich Willkommen bei der Euro – Invest – Inkasso GmbH, wir stehen Euch sehr gerne zur Seite, bleibt gesund im Rahmen Eurer Tätigkeit und Danke für Euren Einsatz auch für unsere Sicherheit!
Edit 17.05.2024 zu den News 042024:
Bereits 3 der 4 eingemeldeten zahlungsgestörten Forderungen in einem Volumen von immerhin 10.000 Euro konnten wir bereits erfolgreich gegen die Schuldner beitreiben, im Fall der 4. auftragsgemäß beizutreibenden Forderung könnten wir uns im Wege der Verhandlung mit dem Schuldner verbindlich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung verständigen, die es nun gilt in den kommenden Monaten auf zuverlässige Erfüllung seitens des Schuldners zu überwachen.
Damit haben wir die Wichtigsten News aus April für Sie zusammengestellt und aufbereitet. Freuen Sie sich auf weitere News 052024!