Neues vom Verbraucherdienst e. V. 2024:
Der Verbraucherdienst e. V. in Essen ist ein, zumindest dem Namen nach verbraucherschutzorientierter Verein, der in all den Jahren unseres Bestehens bereits zahlreiche Male – meist, so wirkt es zumindest für uns, zum Zwecke der Eigenwerbung – vage und meist inhaltslos über unser Haus berichtet hat. In Anlehnung an die Titel der publizierten Beiträge dieses Vereines „Neues von …“ erwidern wir nunmehr in gleichlautender Einleitung ab diesem Jahr regelmäßig um Verbrauchern die tatsächlichen Umstände inhaltlich und fachlich näher zu bringen.
Da wir bekanntermaßen auf solche Stellen von „Gegnern“ gesondert inhaltlich und in enormer auch fachlicher Tiefe eingehen, wird für sämtliche allgemeine, detaillierte und fachliche Umstände in Bezug auf diesen Verein auf den (aktuell noch fertig zu stellenden und unveröffentlichten) gesonderte Beitrag an dieser Stelle verwiesen. Wir gehen in dem gesondertem Beitrag auch auf Geschäftsmodell, Werbung, Markthandlungen, Leumund und viele weitere Umstände ein. Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit den aktuellen Beiträgen des Verbraucherdienstes e. V. aus 2024 mit Bezug zu unserem Hause:
Ziel dieses Beitrages
Wie einleitend erwähnt, befassen wir uns mit diesem Verein umfassend gesondert. Ziel dieses aktuellen Beitrages ist es lediglich, sämtliche Einzelpublikationen des Vereins in 2024 inhaltlich auszuwerten und auf die darin enthaltenen Behauptungen fachlich und tatsächlich einzugehen, denn nur weil etwas von diesem Verein öffentlich publiziert wird, muss es nicht auch – wie Sie abschließend unschwer erkennen werden – inhaltlich oder fachlich richtig sein, bzw. inhaltlich über den Zweck einer Eigenwerbung überhaupt Relevanz beanspruchen.Verstehen Sie diesen Beitrag demnach bitte vor allem als unseren Versuch einer neutralen und sachlichen Einordnung zu den Inhalten von Publikationen dieses Vereins im Jahr 2024.
Wir verzichten in diesem Beitrag auch bewusst auf das Setzen von Backlinks zu den thematisierten Publikationen von diesem Verein, da wir den Missbrauch unserer Firmierung zu Werbezwecken durch den Verein nicht auch noch unterstützen wollen – zumindest nicht, bis dieser wirkliche und verbraucherschutzorientierte Aufklärung in korrekter Art und Weise beginnt praktisch umzusetzen.
Neues vom Verbraucherdienst e. V. 2024
Nachdem es in der jüngeren Vergangenheit um diesen Verein im Internet zumindest unserem Hause gegenüber etwas ruhiger geworden ist, nachdem dieser uns zuletzt in 2023 als öffentlich endlich auch via 57 Sekunden andauernden TikTok Beitrages (Video vom 14.06.2023) ausdrücklich „ernst zu nehmen“ eingestuft hat, hatten wir schon begonnen uns um die persönliche und wirtschaftliche Gesundheit des Vereins, bzw. der Personen, die regelmäßig für den Verein öffentlich agieren tatsächlich intern Sorgen zu machen, konnte der Verein unsere latenten Sorgen durch neuerliche Berichterstattung über unser Haus auch in 2024 nunmehr – Gott sei Dank – vorerst ausräumen.
Leider lässt die Qualität dieser Beiträge zumeist in gewohnter Art und Weise inhaltlich einige objektive – auch fachliche – Fragen unbeantwortet, bzw. stellt abermals wesentliche Tatsachen vorsätzlich objektiv und nachweislich falsch dar.
Youtube Video vom 14.02.2024
Neues vom Verbraucherdienst e. V. 2024: Vermutlich als unterschwelliger Liebesbeweis seitens dieses Vereines unserem Hause gegenüber wählte man für die Veröffentlichung dieses Youtube Videos konkret den Valtentinstag 2024. An dieser Stelle müssen wir vorab – falls Vertreter des Vereins unseren hiesigen Beitrag wahrnehmen – leider klarstellend mitteilen, dass diesseits im Umkehrschluss keinerlei amouröse Gefühle bestehen oder vorhanden sind, bzw. jemals vorhanden waren. Es tut uns dahingehend leid vielleicht Erwartungen zu enttäuschen, aber wir wollen ja in bekannter Weise in jeder Hinsicht transparent sein!
Frau Aline Krause, die erste Vorstandsvorsitzende des Vereins ist – wie immer optisch und akustisch liebreizende – Protagonistin des aktuellen Videos und zeigt sich im diesmal immerhin 85 Sekunden langen Video bei bester Gesundheit.
Videoinhalt konkret beleuchtet
Thematisiert wird in diesem Video der Videoüberschrift nach ein Auftraggeber unseres Hauses und bereits im Standbild des Videos (vor dessen Abspielen) erkennt man neben dem namentlich genannten Auftraggeber auch unsere Firmierung abgebildet. Das Aussprechen der Firmierung unseres Auftraggebers und auch die obig im Video verorteten „Untertitel“ hat Frau Krause leider nicht wirklich vorab geübt oder nachträglich überprüft, weshalb der Einstieg in das Video (abermals) leider – rein in Hinsicht auf die Medienqualität und den vermutlich bezweckten Unterhaltungswert unglücklich und holprig verläuft.
Wir behalten mal an dieser Stelle die Überschrift zum Video im Hinterkopf, in welcher ausdrücklich „Hilfe bei …“ versprochen und damit suggeriert wird, dass man bei Betrachtung des Videos offensichtlich inhaltliche Informationen in Form von Hilfe erwarten kann, bzw. können müsste …
Erster fragwürdiger Inhalt zu Forderungsbearbeitung
In Sekunde 11 des Videos wird unsere Vertretungsanzeige mit geschwärzten Daten eines Schuldners in die Kamera gehalten (urheberrechtlich interessant), datiert vom 13.11.2023. Wir konnten anhand des Datums und der im Video erkennbaren Forderungshöhe den Sachverhalt intern identifizieren. Interessant ist dabei, dass anschließend (nachdem man den Inhalt des Schreibens wahrnehmen konnte) von knapp 948,75 Euro und nicht von genau 948,75 Euro gesprochen wird. Hintergrund für diese inhaltlich fragwürdige wörtlich ausgedrückte Aussage einer Differenz in Bezug auf die Forderung, die objektiv nicht besteht und obwohl dieser Wert genau erkennbar ist, ist leider nur Frau Krause bekannt.
Sie wollte uns vielleicht durch Herunterspielen der Forderungssumme in Schutz nehmen und sagt anschließend es gibt auch gleichgelagerte anderweitige Forderungen dieses Auftraggebers in anderen Höhen. Letzteres ist zweifelsfrei richtig und unbestreitbar, da der Auftraggeber je nach Umfang seiner Leistung und seiner Beauftragung selbstverständlich auch unterschiedliche Kosten verlangt.
Wir sind uns doch einig, dass sowohl ein Ferrari als auch ein Dacia Kraftfahrzeuge mit erheblich unterschiedlichem Wert sind, oder? So verhält es sich auch mit den Leistungen unserer Auftraggeber, die ebenfalls aufgrund Umfang von Leistungen oder von Auftragsinhalten, sowie aufgrund unterschiedlicher Produkte und Dienstleistungen unterschiedliche Werte umfassen. Daher erschließt sich der inhaltliche Teil des Videos vom Verbraucherdienst – zumindest uns – nicht so wirklich. Sehr spannend diese lückenhafte Berichterstattung – auch im Lichte presserechtlicher Gesetzgebung↗!
Exkurs zur Außendarstellung des Vereins im Presserecht
Seit dem 07.11.2020 (also vor mittlerweile mehr als 3 Jahren) ist der Medienstaatsvertrag in Kraft getreten und hat den Rundfunkstaatsvertrag vom 03.04.1987 abgelöst. Trotz zahlreicher in den Beiträgen des Verbraucherdienstes e. V. stets abstrakt genannter Anwälte, die den zahlenden Vereinsmitgliedern Ihre Hilfe zur Verfügung stellen, ist es offensichtlich weder dem Verein selbst aufgefallen, noch durch die angedeutete Armada von Rechtsanwälten mitgeteilt worden, dass die aktuell (Stand: 27.02.2024) noch durch den Verein publizierte Bezugsetzung auf den Rundfunkstaatsvertrag im Impressum der Website falsch ist.
Da fragt man sich als Betrachter schon, wie solch ein wettbewerbsrechtlich gravierender und abmahnbarer Fehler passieren kann, oder? Seit Unwirksamkeit des Rundfunkstaatsvertrages ist der Bezug auf § 55 Absatz 2 RStV falsch und müsste nunmehr auf § 18 Absatz 2 MStV↗ lauten:
Zweiter fragwürdiger Inhalt zur Forderungsbearbeitung
In Sekunde 45 des Videos spricht Frau Krause entgegen – auch dem Verein – bekannter Kenntnis von einem „Kredit ohne Schufa„, obwohl Sie den Vertragsgegenstand nachweislich unserer Unterlagen als Vermittlung einer „Finanzsanierung“ identifizieren konnte, bzw. können hätte müssen. Warum Sie den korrekten Vertragsgegenstand trotz positiver Kenntnis vorsätzlich falsch bezeichnet, lässt Sie leider auch in diesem Video für Betrachter (53 Aufrufe zum 27.02.2024) ungeklärt.
Eine Finanzsanierung ist in Kurzform und vereinfacht lediglich eine gewerbliche Schuldnerberatung mit dem Ziel des Abbaus von Verbindlichkeiten des Schuldners durch dessen Eigenmittel. Einzig Frau Krause scheint dies offensichtlich bislang – trotz nachweislich gefühlt hundertfacher behördlicher und gerichtlicher Überprüfungen und Bestätigungen – immer noch nicht verstanden zu haben.
Hmmm, was soll man da noch fachlich dazu sagen wenn schon das Grundprinzip in Bezug zum Vertragsgegenstand der, der Forderung zugrunde liegt entgegen fundierter Kenntnisse auch seitens Frau Krause öffentlich falsch publiziert wird? Der Interpretationsspielraum, der dabei durch diese Vereinsvorstandsvorsitzende und ihre vorsätzlich inkorrekten Behauptungen eröffnet wird, ist schon immens.
Dritter „lückenhafter“ Inhalt des Videos
Ab Sekunde 55 wird im Video thematisiert, dass das gerichtliche Mahnverfahren in dieser Sache durch unser Haus eingeleitet wurde, dem wirksam widersprochen wurde und bei dem anschließend die Streitsache durch unser Haus im Auftrag des Auftraggebers zur Vermeidung weiterer dann notwendiger klägerseitiger wirtschaftlicher Vorausleistungen durch Rücknahme beendet wurde.
Eine seriöse Verbraucherschutzinstitution hätte dabei auch mitgeteilt, warum ein solches Vorgehen nicht nur Sinn gemacht hat, sondern auch tatsächlich geboten war, nur dazu hätte der Verein den Status der Wirtschaftsaktivität des betroffenen Auftraggebers einmal recherchieren müssen. Insbesondere die Fähigkeit und Motivation zur ordnungsgemäßen Recherche von Informationen durch den Verein hat sich leider die letzten vier Jahren nicht unbedingt als Stärke des Vereins dargestellt. Hier in diesem Video hat dies allerdings ein diesseits unterstellten System (dazu abschließend im Fazit).
„Man kann sich wehren dagegen„
Ab Sekunde 73 des Videos kommt dann der überhaupt spannenste Teil, die ausdrückliche Ansage, dass man sich gegen Forderungen „wehren kann“ … Jeder Betrachter des Videos freut sich doch spätestens ab diesem Zeitpunkt und erwartet jetzt die Antwort auf die einleitende Überschrift – nämlich das „Wie“ zu einer möglicherweise erfolgreichen Reaktion zur Abwehr einer Forderung. Diese Erwartung wird seitens des Vereins im Video enttäuscht, weder informativ noch erläuternd wird das Video abgeschlossen, sondern einzig mit dem Hinweis, dass der Verbraucherdienst „helfen kann„. Selbstverständlich nicht gemeinnützig für jeden Hilfesuchenden, sondern nur für zahlende Mitglieder.
Spannend ist auch, dass Frau Krause die im Video konkret thematisierte Forderung eines angesprochenen Einzelfalles erneut in die Kamera hält und dazu ausdrücklich Folgendes sagt:
„Wenn Ihr euch wehren wollt und denkt, dass diese Forderung keine Berechtigung hat, dann meldet euch …„
Youtube Video ab Sekunde 74 bis einschließlich Sekunde 81
Was interessiert es denn den Betrachter eines Videos, was mit der konkreten im Video thematisierten Forderung passiert? Ist dem Verein unbekannt, dass rechtliche Streitsachen eine konkrete Einzelfallbetrachtung auslösen und notwendig machen?
Warum weigert sich der Verein auch in diesem Video tatsächliche Aufklärung öffentlich zu betreiben? Hat es der Verein so nötig Mitglieder zu generieren? Ist es noch Verbraucherschutz, wenn Publikationen nur der Eigenwerbung dienen und nicht einmal ansatzweise Inhalt, rechtlich und tatsächlich richtig recherchiert preisgegeben wird?
Fazit zum Video
Neben rhetorischen Ungenauigkeiten im Video zu den darin thematisierten Inhalten in Bezug auf eine Einzelforderung spielt der Verbraucherdienst e. V. auch 2024 mehr mit Schlagworten, als mit tatsächlichen Inhalten. Einen inhaltlichen Mehrwert für Betrachter des Videos bietet dieses weder in Hinsicht auf dessen Informationsgehalt, noch in Hinsicht auf etwaige Erläuterungsinhalte. Zweck und Zielsetzung die mit dem Video verfolgt zu werden scheint, scheint die Mitgliederwerbung in Form der suggerierten Hilfe beim Verein durch Kontaktaufnahme zum Verein zu sein. Die Homepage des Vereins stellt immanent dabei eindeutig klar, dass Hilfe nur für zahlende Mitgleider erbracht wird.
Ob diese Art der Werbung und des Geschäftsmodelles unlauteres Geschäftsgebaren im rechtlichen Sinne darstellen könnte, müssen andere Stellen als wir einordnen, wir können jedoch für uns anhand unserer Meinung basierend auf Erfahrungen feststellen, dass uns aus der Sphäre verbraucherschützender Stellen in Erfahrung unserer Markttätigkeit seriösere Anbieter als der Verbraucherdienst e. V., bekannt geworden sind.
Abschließend bleibt festzustellen, dass in diesem Video der Versuch unternommen wird, sich sachlich in Bezug auf die Nennungen unseres Auftraggebers und unseres Hauses auszudrücken (in der Vergangenheit nicht immer der Fall) und unser Haus abermals als „ernst zu nehmen“ (Sekunde 65 des Videos) eingeordnet wird.