Drohkulisse in den Anschreiben von Inkassodienstleistern an Verbraucher – was ist an diesem Vorwurf denn eigentlich wirklich wirklich dran?
Verbraucherschützende Institutionen und Vereine, Schuldner und deren meist anwaltliche Vertreter und die allgemeine gesellschaftliche Haltung – meist unreflektiert und auf durch die Massenmedien zurückzuführenden Vorurteile – behaupten häufig, Inkassoschreiben würden eine „enorme“ oder „extreme“ Drohkulisse auf Schuldner (meist Verbraucher) aufbauen, mit deren Hilfe Schuldner durch die dabei erzeugte „Einschüchterung“ dazu bewegt werden sollen, die gegen diese bei Gläubigern bestehenden offenen und zahlungsgestörten Forderungen zu zahlen.
Verbraucherschützende Institutionen haben diesbezüglich sogar bereits vor einigen Jahren (zu Beginn der Pandemie) eine entsprechende und nur darauf bezogene Studie veranlasst↗ und herausgegeben, in welcher nur und ausschließlich der Wortlaut und die Darstellung der Inhalte eines Inkassoschreibens thematisiert und bewertet wurden, mit – dies schonmal vorweg – interessanten Ergebnissen. Darauf aufbauend publiziert der Verbraucherschutz aktuell↗ einen überraschenderweise wirklich guten Beitrag.
Auch unsere ständigen Gegnervertreter publizieren solche Gerüchte und Behauptungen Drohkulissen oft und – zumindest ist dies unser bisheriger auf Erfahrungen beruhender Eindruck – nutzen diese Behauptung überwiegend zum Zweck der Eigenwerbung und der damit bezweckten Auftragsgewinnung.
„Verteufeln“ als Mittel zur besseren eigenen Positionierung, Sie können abschließend selbst beurteilen, ob solche Werbung oder Publikation seriös oder überhaupt fachlich gut ist.
Dieser Beitrag setzt sich inhaltlich mit diesen Behauptungen und Vorwürfen sachlich auseinander und soll transparent darstellen, was wirklich dabei vorliegt und dran ist. Dazu stellen wir die Beitragsinhalte anhand der in unserem Hause – der Euro-Invest-Inkasso GmbH verwendeten Unterlagen dar, damit Sie die Möglichkeit haben, nicht nur allgemein dieses Thema bewerten zu können, sondern dabei sogar ausdrücklich unter Bezug auf unsere aktive und gelebte Markttätigkeit gegenüber Schuldnern entsprechende reflektierte Einordnung treffen können.
Was sind die konkreten Vorwürfe?
Die konkreten Vorwürfe lauten dabei, dass Inkassounternehmen gegenüber Schuldnern oftmals Maßnahmen ankündigen, die zweckmäßig in Art und Inhalt der Darstellung Schuldnern gegenüber Druck erzeugen sollen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Es soll dabei zusätzlich eine angebliche „Machtposition“ durch Inkassodienstleister genutzt werden um Schuldner unter Druck zu setzen.
Dabei werden in der Fallsammlungsstudie des Verbraucherschutzes zahlreiche (etwa 30 Kriterien) in der Praxis von Wettbewerbern und unserem Haus genannte Maßnahmen aufgeführt, hinterfragt und rechtlich zumindest rudimentär bewertet, sowie ausgewertet. Die Kriterien waren dabei:
- Name des Inkassodienstleisters
- Registrierung vorhanden
- „Wording“ Drohung durch
- Schufa Eintrag
- Klageerhebung
- Einleiten Strafverfahren
- Hausbesuch
- Gewaltsames Türöffnen
- Verletzung Privatsphäre
- Anruf
- Haftbefehl
- Vollstreckungsbescheid
- Gerichtsvollzieher
- Lohnpfändung
- Kontosperrung
- Zwangsvollstreckung von Wertgegenständen
- 30-jähriges Bestehen des Titels
- Beilegen eines Mahnbescheides
- Darstellung
- Fettdruck
- Kursivschrift
- Unterstreichung
- kurze Zahlfristen (weniger als 7 Tage)
- Ankündigung Erhöhung Inkassokosten
- Ausführungen zu Metadaten
- IP-Adresse
- Betriebssystem
- Browser
- Provider/Internetanbieter
- Endgerät
- Breiten- und Längengrad
Nachfolgende Liste bildet die meistens „angekündigten Maßnahmen“ der Branche in der Praxis ab und unterscheidet, bzw. markiert für Sie dabei durch Fettschrift gekennzeichnet, welche dieser konkreten Maßnahmen auch durch unser Haus gegenüber Schuldnern – zumindest latent und mit wenigen Ausnahmen nicht ausdrücklich) angekündigt werden.
- Einleitung gerichtlicher Maßnahmen
- dabei Mahnbescheid
- dabei Vollstreckungsbescheid
- dabei Klageerhebung
- Einleitung der Zwangsvollstreckung
- dabei Pfändung
- dabei Lohnpfändung
- dabei Kontopfändung
- dabei Kautionspfändung
- dabei Kontosperrung
- dabei Maßnahmen beim Vollstreckungsgericht
- Maßnahmen beim Grundbuchamt
- dabei Auftrag an Gerichtsvollzieher
- dabei Haftbefehl
- dabei Abnahme Vermögensauskunft
- dabei Eintragung ins Schuldnerregister
- Mitteilung an Schufa und ähnliche
- dabei negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit
- Ankündigung von Hausbesuchen
- Ankündigung unkonkretiesierter Maßnahmen
- Sonstige Maßnahmen
„Machtposition“ von Inkassodienstleistern?
Die Drohkulisse Inkassoschreiben soll dabei – so der Vorwurf der Verbraucherstellen und Schuldnervertreter – gegenüber Schuldnern zusätzlich unter Ausnutzung einer gewissen „Machtposition“ der Inkassodienstleister ausgeübt und verstärkt werden.
Hier machen sich diese Stellen bereits aus unserer Sicht fast schon fachlich lächerlich. Welche besondere „Machtposition“ haben denn Inkassodienstleister? Wie ist diese denn praktisch ausgestaltet? Woraus soll sich eine solche denn ergeben?
Inkassounternehmen sind private Unternehmen, die sich den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und zusätzlich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) unterwerfen. Sie haben eine Stellung im Rechtssystem wie jede andere private Stelle und wie jeder andere private Bürger. Alles was Inkassounternehmen praktisch umsetzen, dürften einfach ausgedrückt die Gläubiger auch selbst umsetzen. Auch das RDG und seine Nebengesetze räumen keine weitergehenden oder gar staatlichen Kompetenzen für Inkassodienstleister ein.
All das wissen die Verbraucherstellen und Schuldnervertreter und beschreiben dennoch lieber inhaltlich haltlose und nicht bestehende Umstände und Tatsachen, statt eine ordentliche Aufklärung von Verbrauchern Schuldnern zu betreiben. Ein Verweis dieser Stellen auf die Rechtsprechung des BGH aus 2018 zur Darstellung einer „Machtposition“ der Inkassodienstleister ohne entsprechende Begründung des BGH wie es zu einer solchen kommen soll, trügt dabei nicht über den Umstand hinweg, dass weder Verbraucherstellen noch Schuldnervertreter dies auch mit ordentlichen Argumente sach- und fachlich belegen können.
Das hat schon ein „Gschmäckle“ wie man in Franken sagt. Fachliche Kompetenz wird hier offensichtlich von diesen Stellen bewusst nicht aktiv ausgeübt, nicht gewollt oder ist schlichtweg dort vielleicht auch nicht vorhanden.
Was soll dabei konkret „bedrohlich“ sein?
Neben einigen sehr wenigen Inkassodienstleistern oder sogar Scharlatanen, die nur vorgeben solche zu sein und dabei tatsächlich rechtswidrige Drohungen anwenden, stören sich Verbraucherstellen und Schuldnervertreter bei erlaubten Inkassofirmen meist an der konkret verwendeten Wortwahl und der druckerzeugenden Verwendung der Sprache, sowie an der optischen Darstellung zur Verstärkung der vorgenannten Umstände. Dies fällt dabei unter den Begriff „wording„.
Es wird konkret also nicht nur der sprachliche Inhalt, sondern auch die Darstellung dieses Inhaltes ausgewertet und oftmals pauschal und polemisch als bedrohlich eingestuft. Einen Vergleich mit Inhalten von eigenen Mahnschreiben der Gläubigern selbst ziehen dabei weder Verbraucherstellen noch Schuldnervertreter.
Warum wohl nicht? Richtig, dann müsste man zugeben, dass man sich nur auf die Inkassobranche eingeschossen hat und es so einfach ist Vorurteile zu nutzen, statt fachlich und ordentlich, sowie neutral Bewertungen anzustellen.
Zweck von Inkassoanschreiben
Hinterfragt man einmal objektiv und fachlich sauber, ohne die Inkassobranche pauschal quasi als „böses Inkassomonster“ polemisch und häufig grundlos zu verteufeln, was genau der Zweck der Dienstleistung eines Inkassodienstleisters und seiner Kontaktversuche beim Schuldner ist, muss man eigentlich objektiv und fachlich richtig feststellen, dass Inkassounternehmen nur den Gläubiger einer zahlungsgestörten Forderung unterstützen und seine eigenen Maßnahmen entgeltlich für diesen, in dessen Namen fortführen und auf das rechtlich zulässige nächste Level bringen. Es handelt sich quasi um ein vollkommen rechtlich zulässiges „Outsourcing“ der eigenen Forderungsbeitreibung seitens des Gläubigers.
Ein Inkassoerstanschreiben ist dabei grundsätzlich inhaltlich nichts anderes dem objektiven Wesen nach, als eine weitere Mahnung des auftraggebenden Gläubigers.
Es dient dabei – als quasi oftmals gefühlt 4. oder 5. Mahnung auch der Sensibilisierung des Schuldners und soll diesem auch aufzeigen, dass der Gläubiger seinen in seinen eigenen oft zahlreichen Mahnungen selbst bereits angekündigten Maßnahmenankündigungen nun auch wirklich Taten folgen lässt. Durch zahlreiche gesetzliche Vorgaben sind Inkassoanschreiben oft zudem sogar sachlicher und erläuternder als Gläubigermahnungen für die Adressaten dieser Schreiben.
Inhalt von Inkassoanschreiben
Der Inhalt von Inkassoschreiben ist mittlerweile bis auf wenige tatsächlich sinnvolle Aspekte gesetzlich fast gänzlich durch den Gesetzgeber vorgegeben.
Daher kann sich die Kritik, die in den wüsten Behauptungen einer Drohkulisse durch Verbraucherstellen und Schuldnervertreter zeigt eigentlich der Logik nach hinsichtlich einer Drohkulisse nur und ausschließlich auf die Teile und Textbausteine eines Inkassoschreibens beziehen, die sprichwörtlich „nicht aus der Feder des Staates“ stammen, oder? Wäre es anders, würde sich die vorstehend beschriebene Kritik auf gesetzliche Vorgaben beziehen, sollten Verbraucherstellen und Schuldnervertreter doch wohl eher den Gesetzgeber kritisieren als die Inkassobranche, oder?
Damit bleibt grundsätzlich nicht mehr viel aus den Inkassoschreiben übrig, was den Vorwurf einer Drohkulisse rechtfertigen könnte, wenn man sich einmal die zahlreichen Pflichtangaben in Inkassoschreiben (klicken Sie gerne für gesonderten Beitrag hier) einmal genauer ansieht und hinterfragt.
Das konkrete „wording“ in den gesetzlich vorgegebenen Textbausteinen und die optische Darstellung dieser Inhalte sollte pragmatisch gesehen halbwegs übersichtlich sein und die vorgeschriebenen gesetzlichen Inhalte für Leser erkennbar und nachvollziehbar aufzeigen, weshalb – sofern darin nichts Übergesetzliches durch das Inkassounternehmen eingearbeitet wird – diese durch Verbraucherstellen und Schuldnervertreter unbeanstandet bleiben müssten.
Inkasso Erstanschreiben
In unserem Erstanschreiben beispielsweise gibt es unter dieser objektiven Sichtweise grundsätzlich nur einen einzigen Textbaustein, der tatsächlich nicht durch den Gesetzgeber oder durch gänzlich pragmatische und neutrale Nennung von Daten zur Auftragserteilung eingearbeitet wurde.
Dieser Textbaustein hat inhaltlich schon immer nchweislich rechtlichen Anforderungen problemlos genügt, wurde durch uns Mitte Dezember 2023 allerdings sogar nochmals „entschäft„, „ergänzt“ und überarbeitet:
Schon immer gaben wir Schuldnern ausdrücklich die Gelegenheit uns zu kontaktieren um etwaige Tatsächen zu klären. Nunmehr erfüllen wir eigentlich sogar bereits den Job der Verbraucherstellen und der Schuldnervertreter und erklären zusätzlich, wie ein Schuldner konkret reagieren kann oder sollte, wie er bei uns praktisch reagieren kann (spezieller Kontaktweg) und kündigen damals wie heute neutral und sachlich weitere Kosten für den Fall einer schuldnerseitigen Reaktionslosigkeit an. Letzteres ist eine Tatsache, die nicht durch uns ausgedacht ist und schon wortwörtlich als potentielle Möglichkeit formuliert ist, nicht als feststehende negative Folge zu Lasten des Schuldners.
Sie können bei eigener objektiver und neutraler Einschätzung sicherlich erkennen, dass darin grundsätzlich keine Drohung, jedenfalls keine widerrechtliche Drohung erkennbar sein dürfte (dazu später in diesem Beitrag).
Darstellungen in weiteren Inkassoanschreiben
Richtig ist, dass Inkassoschreiben im Verlauf der Forderungsbearbeitung gegen einen auftragsgemäß eingemeldeten und kontaktierten Schuldner, sich nicht nur auf ein Erstanschreiben außergerichtlich beschränken. Es folgen in unserem Haus praktisch teilweise bis zu 6 weitere Kontaktaufnahmeversuche. Dabei unterscheiden sich die konkreten Schreiben – sofern es Anschreiben sind – auch inhaltlich zumindest teilweise.
Nachfolgend stellen wir Ihnen daher auch unsere übergesetzlichen Inhalte der Folgeanschreiben vor:
Warnung:
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH stellt hier einen Teil der in der Praxis verwendeten Schreiben dar. Nur weil es dabei beispielsweise hier abgebildet 5 Anschreiben an Schuldner gibt, heißt dies nicht, dass diese in der Praxis auch in jedem Fall Anwendung finden. Es kann durchaus sein und ist in der Praxis auch üblich, dass das gerichtliche Mahnverfahren bereits nach Fristablauf des ersten oder zweiten Anschreibens eingeleitet wird. Verlassen Sie sich als Schuldner bitte nicht darauf, noch oftmals durch unser Haus kontaktiert zu werden, bevor wir angekündigte Maßnahmen tatsächlich einleiten! Zudem reagieren wir auch unmittelbar mit der Einleitung weiterer Maßnahmen, wenn Schuldner oder deren Vertreter den Anspruch pauschal ernsthaft und endgültig verweigern, da es dann keinen Sinn mehr macht auf außergerichtliche Einigungen hinzuwirken.
Unser zusätzliches Hinweisblatt
Unser Unternehmen hat seit Jahren eingesondertes Hinweisblatt zur Aufklärung von Schuldnern ab dem 3. Schuldneranschreiben versendet, in welchem weitere Maßnahmen abgebildet waren. Die Besonderheit dabei war, dass alles was darauf enthalten war, einerseits nicht in Bezug zur konkreten Forderungssache selbst dargestellt wurde und andererseits diese Hinweise sogar ausdrücklich aus Quellen der Verbraucherstellen und Schuldnervertreter stammten (nachfolgende 1. Abbildung).
Seit Mitte Dezember 2023 haben wir dieses Aufklärungsschreiben runderneuert und nunmehr den Text komplett selbst verfasst dabei verfolgen wir den Ansatz einer bessern Aufklärung für Schuldner, da dies offensichtlich in den Quellen der Verbraucherstellen und Schuldnervertreter, von diesen selbst nicht erkannt werden konnte. Schon fast witzig, wenn es nicht so traurig wäre, dass diese Stellen offensichtlich Ihre eigenen Quellen zu schlecht finden (Neufassung in nachfolgender 2. Abbildung).
„Drohungen“ rechtlich eingeordnet
Soweit von einer „Drohkulisse Inkassoschreiben“ gesprochen, geschrieben oder publiziert wird, so muss auch festgestellt werden, dass die Urheber solcher Publikationen meist polemisch und reißerisch nicht einmal auf das Wesen einer Drohung selbst eingehen.
Es gibt nämlich rechtlich zulässige Drohungen und rechtlich unzulässige Drohungen. Man müsste sich als Urheber von Vorurteilen mit dem feinen Unterschied fachlich in jedem diesbezüglichen Kontext auch auseinandersetzen, was die meisten Stellen entweder nicht wollen (Mandatszuwachs) oder nicht können. Beides ist ein Armutszeugnis für einige Verbraucherstellen und Schuldnervertreter, haben die es denn wirklich sooooo nötig?
In unserem Beitrag „Inkassofirma seriös“ haben wir dieses Thema bereits grob angesprochen und werden zukünftig detailliert in gesonderten Beiträgen im Rahmen der Auswertung konkreter und einschlägiger Entscheidungen der Rechtsprechung dazu Beiträge für Sie publizieren.
Wie sähe im Lichte der Vorwürfe ein ideales Anschreiben vom Inkasso denn aus?
Wir lesen und werten Publikationen von Verbraucherstellen und Schuldnervertretern inhaltlich – zumindest sofern ein tatsächlicher Inhalt und nicht nur Polemik und Eigenwerbung erkennbar ist – ständig aus und leiten dabei zum Teil auch bei ansatzweise fachlich berechtigten Inhalten eigene Maßnahmen zur kontinuierlichen eigenen Verbesserung unserer Dienstleistung ab.
Oftmals stellt sich aber bei dem teilweise wahrnehmbaren inhaltlich nichtssagenden Inhalten von Publikationen für uns die tatsächliche Frage nach einem idealen Inkassoschreiben.
Diese Frage wird – wenig überraschend – nirgendwo beantwortet, es wird nur auf Nuancen und Kleinigkeiten kritisch herumgeritten und jeder noch so kleine vermeintliche Angriffspunkt gesucht.
Unfachliches, teilweise sogar unqualifiziertes „Meckern“ löst unserer Ansicht nach nur bedingt nachhaltig vermeintlich erkannte Probleme, nur Lösungen lösen Probleme nachhaltig. Solche scheinen Verbraucherstellen und Schuldnervertreter offensichtlich selbst nicht wirklich zu kennen oder öffentlich mitteilen zu wollen. Schon interessant … gute Erziehung und echte auch fachliche Lösungsbereitschaft sieht für uns tatsächlich anders aus!
Inkasso ohne „Drohkulisse„
Wie sähe eine – offensichtlich aus Sicht von Verbraucherstellen und Schuldnervertretern gewünschte – Welt ohne eine rechtmäßige Drohkulisse mit rechtlich zulässigen Ankündigungen von Maßnahmen durch Inkassodienstleister eigentlich hypothetisch aus? Dazu gibt es mehrere Richtungen in die sich die Praxis dann entwickeln könnte:
a) böse Überraschung für Schuldner
Nehmen wir einmal an, Inkassoschreiben würden Schuldner überhaupt nicht mehr auf etwaige folgende Maßnahmen durch entsprechende Hinweise und Ankündigungen sensibilisieren aber diese dennoch im rechtlich zulässigen Rahmen umsetzen.
Das wäre doch sicherlich eine überaus große und belastende negative Überraschung für Schuldner, die meistens mit nicht nur unerheblichen, meist wirtschaftlichen Nachteilen für Schuldner einherginge. Wollen Verbraucherstellen und Schuldnervertreter dies denn wirklich? Das wäre aus unserer Sicht höchst fragwürdig, aber wer weiß schon, was diese Stellen denken.
Nicht vergessen darf man an dieser Stelle auch, dass das Inkassounternehmen den Erstkontakt bei Schuldnern auch bereits per Mahnantrag beim zentralen Mahngericht ohne vorherige außergerichtliche Kontaktaufnahmen gegenüber Schuldnern umsetzen dürften. Vielleicht starten wir dahingehend mal einen praktischeb Feldversuch und warten die Resonanz dieser Stellen ab.
b) böse Überraschung für den Markt
Die Alternative bei Inkassoschreiben ohne Ankündigungen weiterer Maßnahmen wäre, dass Schuldner noch seltener reagieren und dies weitere nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft nimmt.
Vielleicht wollen Verbraucherstellen und Schuldnervertreter ja lieber Unternehmensinsolvenzen und von solchen Insolvenzen betroffene und arbeitslos gewordene Arbeitnehmer betreuen, da dabei die rechnerisch erwirtschaftbaren Gebühren höher sind? Wäre möglich, aber aus unserer Sicht dumm – vor allem in Zeiten erhöhter Inflation und Rezession. Aber man weiß ja nie, was die wirklichen subjektiven Motive der Verbraucherstellen und Schuldnervertreter sind. Naje bei letzteren sicherlich die Eigenwerbung und die eigene wirtschaftliche Marktstellung.
Was wäre praktisch besser?
Wer praktisch und ständig „meckern“ kann, sollte es unserer Meinung nach auch tatsächlich besser können. Davon ist leider überhaupt nichts zu erkennen. Dahingehend lassen nämlich sowohl Verbraucherstellen als auch Schuldnervertreter jede auch nur ansatzweise erkennbare Ideallösung in ihren Publikationen vermissen.
Verstehen Sie uns bitte nicht falsch, wir sind die Letzten, die nicht gegen „fake“ – Inkasso oder Missstände in der Branche vorgehen wollen, immerhin würde dies nicht zuletzt auch uns wirtschaftlich noch weiteren Auftrieb geben. Aber unserer Ansicht nach wird hier zu oberflächlich, zu wenig lösungsorientiert und an der falschen Stelle von Verbraucherstellen und Schuldnervertretern vorgegangen.
Wäre es nicht wesentlich richtiger und besser, Schuldner – in einer mündigen Gesellschaft -zukünftig besser fachlich und tatsächlich aufzuklären, als ein Feindbild in einer gesamten Branche zu konstruieren?
Auch da wir bislang noch kaum ordentliche online Aufklärung von diesen Stelle zu dieser speziellen Thematik („Drohkulisse Inkassoschreiben“) finden können, haben wir dieses „Infoportal“ ins Leben gerufen. Vielleicht nehmen die Betroffenen Stellen dies ja mal zum Anlass zukünftig hochwertiger vorzugehen oder gar auf entsprechende Beiträge von uns zu verlinken, wenn es objektiv an eigenen Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen ermangelt. Wie sagt man so schön? Die „Hoffnung stirbt zuletzt„.
Zumindest erhoffen wir uns jedoch durch unsere Beiträge – in denen teilweise eine Menge Zeit und Arbeit steckt – einen praktischen Mehrwert für Schuldner.
Fazit: Drohkulisse Inkassoschreiben?
Die Euro-Invest-Inkasso GmbH ist vergleichsweise noch „jung“ am Markt, war bereits Gegenstand der Fallsammlungsstudie zu Inkassoschreiben und ist regelmäßig in werbenden Beiträgen von Schuldnervertretern gerne – meist sachlich, teilweise haltlos negativ eingefärbt (dazu folgen gesonderte Beiträge „unsere Gegner“) – genannt und es gibt uns immer noch. Wir wurden weder als „schwarzes Schaf“ in Hinsicht auf die Fallsammlungsstudie festgestellt noch durch Verbraucherstellen oder Schuldnervertreter für eine widerrechtliche Drohkulisse abgemahnt.
Die Berichterstattung zu einer angeblichen Drohkulisse Inkassoschreiben ist objektiv eingeordnet zu oberflächlich, unsachlich, unfachlich, ungenau und wird überwiegend zu sachgrundfremden Erwägungen genutzt (beispielsweise zur Eigenwerbung). Wirkliche inhaltliche Aufklärung findet man tatsächlich nur sehr vereinzelt. Eine Ideallösung wird von diesen Stellen nirgends aufgeführt.
Wir hoffen Sie können als Leser dieses Beitrages die Polemik und Fragwürdigkeit der Beiträge dieser Stellen nun besser einordnen.